Forderungsabtretung

Die Forderungsabtretung ist in § 398 S. 1 BGB beschrieben und bedeutet die Übertragung eines Anspruchs mittels eines Vertrages zwischen dem aktuellen Gläubiger und dem neuen Gläubiger. Die Forderungsabtretung ist eine losgetrennte Verfügung über einen Anspruch. Mit der Forderungsabtretung wechselt der Anspruch genau so wie er beim alten Gläubiger feststand auf einen weiteren Gläubiger.

Forderungsabtretung – Schutz des Schuldners vor Willkür

Schuldner sind durch die Bestimmungen der §§ 404 ff. BGB insofern geschützt, dass sie  Einwände gegen Forderungen des neuen Gläubigers erheben können. Wurde er nicht in Kenntnis gesetzt von der Abtretung kann er auch die Schuld an den alten Gläubiger weiter abbezahlen (§§ 407 ff. BGB).

Eine Forderungsabtretung ist ein so genanntes Kausalgeschäft. Meist ist die Übereignung, also die Forderungsabtretung lediglich ein erfüllender Akt. Als Forderungsabtretung können folgende Abwicklungen bewerkstelligt werden:

  • Der Forderungskauf  lt. § 433 BGB (durch den fortwährenden Forderungskauf werden Forderungen sofort in liquide Gelder umgewandelt (Factoring))
  • Der Besorgungsvertrag lt. § 675 BGB (Einziehung durch ein Inkassounternehmen)
  • Sicherungsabrede zugunsten des Kreditgebers

Forderungsabtretung ist ein Ausschluss möglich?

Lt. § 399 BGB und § 354a HGB ist ein Ausschluss möglich. Schuldner haben regelmäßig ein hohes Interesse daran, den gewählten Gläubiger zu behalten und deshalb die Forderungsabtretung zu verhindern. Sollte es für ihn aufwendig sein, den neuen Gläubiger ausfindig zu machen greifen die Regelungen des § 399 BGB.
 
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Forderungsabtretung Vorlage








 

Kostenloses Muster für eine Forderungsabtretung:

zwischen

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– auch Zedent genannt –

und

– auch Zessionar genannt –

Der Zedent kann durch die beigefügte Vorlage nachweisen, dass er gegen Herrn/Frau (Name, Wohnanschrift) eine anerkannte Forderung von (Höhe, Betrag in Zahl und Buchstaben) + … % Zinsen seit (Datum) hat.

Der Zedent erklärt hiermit die Forderungsabtretung an den Zessionar. Der Zessionar übernimmt diese Forderungsabtretung durch seine Unterschrift.

Beide Parteien haben vereinbart, dass der Zessionar den Forderungsschuldner von dieser Forderungsabtretung sofort mittels Einschreibe Brief benachrichtigt.

Der Abtreter der Forderung haftet für den Bestand des abgetretenen Anspruchs. Er garantiert zusätzlich, dass kein Dritter Rechte an dieser Forderung hat.

Wann sind Forderungsabtretungen möglich?

Gesetzlich nicht vorgesehen ist die Abtretung von Arzt- und Rechtsanwalts-honoraren wegen der Verschwiegenheitspflicht.

Forderungen sind immer abtretbar, wenn sie zu dem lt. § 400 BGB grundsätzlich pfändbar sind. Die Grenzen bei Pfändungen stehen in den §§ 850 – 850 k nach Einkommen und Unterhaltsverpflichtungen gestaffelt in der ZPO. Es gilt der Grundsatz, dass ein Schuldner seinen Lebensunterhalt noch bestreiten können muss und durch die Forderungen nicht die Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss.

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