Baufinanzierung mit Eigentümergrundschuld

Wer jahrelang zur Miete gewohnt hat und nun plant, zu bauen, der macht sich vor allem um die Finanzierung Gedanken. Wenn es mit der Finanzierung nicht klappen sollte, dann ist der Traum vom Eigenheim meist ganz schnell zu Ende. Die wenigsten "Bauherren" haben die Möglichkeit, den Hausbau direkt zu bezahlen. Die Baufinanzierung kann auf einige, verschiedene Möglichkeiten erfolgen. Es ist machbar, direkt über die Hausbank zu finanzieren und einen Baukredit aufzunehmen, aber auch die in Inanspruchnahme des Bausparvertrages ist denkbar. Selbstverständlich kann eine Baufinanzierung auch per Eigentümergrundschuld erfolgen.

Die Eigentümergrundschuld zählt zu den Grundpfandrechten in besonderer Form. Die Grundschuld ist nicht mit einer Hypothek vergleichbar, denn bei der Grundschuld ist man mit keiner der konkreten Geldforderungen verbunden. Der Eigentümer hat immer die Gelegenheit, eine Eigentümergrundschuld eintragen zu lassen. Im Bereich Finanzierungen kommt die Eigentümergrundschuld oft zum Einsatz. Wenn man mit einer zusammengesetzten Baufinanzierung planen möchte, macht dies insoweit Sinn, da diese aus einem Teil von Eigenkapital und mehreren unterschiedlich hohen Krediten besteht. Wissenswert ist, dass die Zinshöhe zur Baufinanzierung auch davon abhängen kann, an welcher Stelle es möglich ist, eine zugehörige Hypothek einzutragen. Der Kredit, welcher am höchsten ist, sollte nach Möglichkeit immer vorn eingetragen werden. Wenn es umständehalber nicht machbar ist, den größten Kredit an erster Stelle setzen zu lassen, lässt sich die Eigentümergrundschuld gut als Platzhalter verwenden. Bevor der Schritt der Finanzierung per Eigentümergrundschuld gewählt wird, sollte man sich ausreichend informieren, vergleichen und unter Umständen auch das Gespräch mit einem Fachmann suchen. Ist man sich dann sicher, dass die Eigentümergrundschuld der richtige Weg zur Finanzierung des Eigenheims ist dann steht dem Traum sicher nichts mehr im Wege.

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