Festdarlehen

Festdarlehen sind meist auch gleichzeitig tilgungsfreie langfristige Darlehen. Für Festdarlehen werden natürlich schon laufend Zinsen bezahlt. Das Festdarlehen wird am Laufzeiten Ende in einem gesamten Betrag zurückbezahlt. Festdarlehen werden gerne genutzt mit dem gleichzeitigen Abschluss einer Lebensversicherung, eines Fondssparplanes oder eines Bausparvertrages. Bei all diesen Fällen wird die Auszahlung einer größeren Summe fällig mit deren Hilfe das Festdarlehen zum Schluss auf einen Schlag abgelöst wird.

Festdarlehen mit oder ohne Zinsbindung

Festdarlehen können mit variablen Zinsen oder einer Zinsbindungszeit von einem bis zu dreißig Jahren vereinbart werden. Bei der Vereinbarung mit variablen Zinsen besteht jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist eine Kündigungsmöglichkeit.

Die Vorteile eines Festdarlehen

Das tilgungsfreie Festdarlehen ist steuerlich die klassische Variante für Vermieter. Die Finanzierung bei vermietetem Eigentum kann hier in einer gleichbleibenden monatlichen Zinsrate und dem Versicherungsbeitrag zur Schuldtilgung abgesetzt werden.

Die Nachteile eines Festdarlehen

Wird das Festdarlehen mit einem variablen Zins vereinbart, besteht ein gewisses Zinserhöhungsrisiko.  Außerdem wäre es möglich, dass die Zahlung aus dem Fonds oder der Lebensversicherung nicht in der erwarteten und notwendigen Höhe erreicht wird. Zur Finanzierung von eigen genutzten Wohnungen sind Festdarlehen oft nicht so ganz das Nonplusultra.

Festdarlehen – die Sondertilgung

Sondertilgungen sind beim Festdarlehen wie bei allen anderen Darlehensarten natürlich immer möglich sie sollten jedoch im Darlehensvertrag vereinbart sein.

Wenn Banken, einen günstigen Zins einräumen, sind zusätzliche Sondertilgungen meistens nicht mehr drin. Sondertilgungsmöglichkeiten sind meist nur ein Störfaktor bei der Kalkulation genauso wie ein Sonderkündigungsecht. Versuchen Sie trotzdem, das Sondertilgungsrecht auszuhandeln.

Fazit: Festdarlehen sind für Vermieter gut geeignet zum Absetzen der Schuldenlast. Eine Festzinsvereinbarung gibt zudem eine gewisse Zinssicherheit. Nach Ablauf der Zinsbindung besteht schließlich keine Restschuld mehr und Sondertilgungen werden aufgrund günstiger Zinsen gerne ausgeschlossen.

Die Eigennutzer sollten sich eigentlich besser auf andere Darlehensformen konzentrieren, da sie ohnehin die Steuervorteile nicht nutzen können wäre ein Annuitätendarlehen die wesentlich günstigere Variante für diese Darlehensnehmer. Auch hierbei schließt ein Festzinsdarlehen das Zinserhöhungsrisiko für den Zeitraum des Abschlusses aus.

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