Die Grundschuld in Raten abtragen

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beinhaltet die Grundschuld das Recht, eine Zahlung einzufordern. Sie gilt auch als Grundpfandrecht. Man kann also mit der Grundschuld das Grundstück wie mit einer Hypothek belasten – allerdings kann man nur mit der Grundschuld in diesem Wert eine andere Zahlung tätigen. Bei der Hypothek ist das Grundrecht auf ein bestimmtes, im Vertrag genanntes Grundstück bzw. Projekt gebunden. Insgesamt sind die gesetzlichen Vorschriften und die Rechtsprechung sehr schwierig zu verstehen. Deshalb sollte sich ein Kunde vor Vertragsbeginn ausreichend über seine diesbezüglichen Rechte und Pflichten erkundigen.
Vielmals ist heute die Eintragung einer Grundschuld die Voraussetzung, um ein Haus bauen zu können. Die Kreditgeber sichern auf diese Weise die Darlehen ab. Wenn man ein Grundstück mit einer Grundschuld eintragen lässt, verhält sich das ähnlich wie bei einem Dispositionskredit. Es werden Raten errechnet, die neben den allgemeinen Lebenshaltungskosten von den Kunden bezahlbar sein sollen. Je höher die Zinsen und Tilgungsraten sind, desto schneller ist die Grundschuld bezahlt. Zu beachten ist noch, dass die Zinsen für die Grundschuld wesentlich höher ausfallen, das hat aber nichts mit den Zinsen für das Darlehen zu tun. Mit der Grundschuld werden die Kosten abgedeckt, die der Finanzierer zu tragen hat, wenn der Kunde den Kredit nicht abbezahlen kann. Man sollte unbedingt realistisch bleiben bei Vertragsannahme, damit man die finanziellen Forderungen wirklich erfüllen kann. Auf jeden Fall sollten sich die Kunden vor Unterschrift unter dem Vertrag bewusst sein, welche weiteren Kosten zu bewältigen sind, z. B. Lebensmittel, Kosten für andere eine andere Ratenfinanzierung, für die Kinder oder für Energie, Fahrzeugkosten und/oder Fahrkarte für den Weg zur Arbeit usw. Insgesamt bleibt die Grundschuld bis zum Schluss, also bis zur Zahlung der letzten Rate und zusätzlich bis zur Löschung beim Notar eingetragen.
Es ist aber nicht erforderlich, dass die Löschung (kostenpflichtig) durch den Notar beantragt wird. Wenn man die Grundschuld abbezahlt hat, kann man auch bei der Bank eine Löschungsbewilligung beantragen. Das ist ein offizieller Beleg dafür, dass die Grundschuld stillgelegt wurde. Banken dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes keine Gebühren dafür nehmen. Und die Grundschuld kann für weitere Kredite belastet werden.